Informationen zur Aufnahme
Aufnahmemanagement
Das vielseitige Leistungsangebot des LWL-Wohnverbund Lippstadt können erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Behinderung, teilweise kombiniert mit einer Suchterkrankung in Anspruch nehmen. Die besonderen Wohnformen haben sich spezialisiert auf die Assistenzleistungen für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer psychischen Behinderung in Verbindung mit einer Suchterkrankung. Rechtliche Grundlage ist das Eingliederungshilferecht (Teil 2 SGB IX) und die im § 2 des neunten Sozialgesetzbuches und genannte Beschreibung des Leistungsberechtigten Personenkreises.
Voraussetzung für die Aufnahme in eines der einzelnen Leistungsangebote ist die Kostenzusage durch den zuständigen Kostenträger und die positive Entscheidung im Aufnahmemanagement darüber, dass für die individuelle Anfrage die passende Leistung angeboten werden kann. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf und die in der jeweiligen Leistung beinhalteten Möglichkeiten gewissenhaft geprüft.
Bei der Aufnahme in eine geschützt geführte Wohngemeinschaft ist in der Regel ein gültiger Unterbringungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.