LWL-Wohnverbund Lippstadt
Ambulante Dienste
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen […], um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. (§1 SGB IX)
Dies bedeutet aus unserer Sicht, dass auch die Wohnform so eigenständig und selbstbestimmt wie möglich gewählt werden sollte, um den Grad der Teilhabe zu sichern bzw. zu erhöhen.
Der LWL-Wohnverbund Lippstadt bietet auch aus diesem Grund Ambulante Dienste an, die entsprechend der individuellen Unterstützungsbedarfe gewählt werden können.