Betreutes Wohnen in Familien (ehemals Familienpflege) ist ein Ambulanter Dienst in unserem Leistungsangebot werden in Kooperation mit Familien, Menschen mit Behinderung aufgenommen. Für die Versorgung und Betreuung erhält die Familie ein monatliches Entgelt. Die Klientinnen und Klienten kommen entweder aus ihrer Herkunftsfamilie, einer eigenen Wohnung, dem Betreuten Wohnen, der Akutpsychiatrie, dem LWL-Wohnverbund Lippstadt oder anderen Eingliederungshilfeeinrichtung.
Wer kann das Angebot Familienpflege in Anspruch nehmen?
Familienpflege richtet sich an erwachsene Menschen
- mit einer psychischen und/oder geistigen Behinderung, die auf Grund ihrer Behinderung weder alleine, noch im Rahmen des Betreuten Wohnens leben können.
- die im Haushalt ihrer Angehörigen leben und dort betreut werden wie Ehepartner, Geschwister und andere Verwandte, außer Eltern und Kinder.
- die zuvor im Rahmen der Jugendhilfe in einer Pflegefamilie betreut wurden und dort als Alternative zu einer besonderen Wohnform verbleiben können.
- die selbst (jüngere) Kinder haben und ohne das Angebot der Familienpflege in einer besonderen Wohnform untergebracht werden würden.
Das Team der Mitarbeitenden im Betreuten Wohnen in Familien begleitet und berät die Familie und die dort aufgenommene Person. Unter anderem suchen sie die Familien und die Klientinnen und Klienten in regelmäßigen Abständen auf und sind auch bei akuten Anliegen und Krisen erreichbar.
Newsbeitrag zur Fachtagung Betreutes Wohnen in Familien
Welche besonderen Möglichkeiten bietet die Familienpflege?
Betreuten Wohnen in Familien ermöglicht das Finden eines individuellen Lebensraums für Menschen mit Behinderung, in dem sie/ er ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität findet. Der Mensch mit Behinderung kann in der und durch die Familie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und dadurch neue Beziehungsmöglichkeiten entwickeln. Verloren gegangene alltagspraktische und soziale Fähigkeiten können wiedererlangt werden.
Stellt sich eine geeignete Familie zur Verfügung, die den Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten eines interessierten Menschen mit Behinderung gerecht werden kann, findet ein erstes Treffen, gemeinsam mit einem Mitarbeitendem des LWL-Wohnverbunds Lippstadt, statt. Verläuft der erste Kontakt positiv, erfolgen weitere Besuche sowie ein "Probewohnen", welches mit dem zuständigen Kostenträger abgestimmt wird. Danach entscheiden alle Beteiligten, ob die Familienpflege zustande kommen soll.
Welche Familie kommt für die Familienpflege in Frage?
Aufnehmende Familien sind neben der Familie mit Ehepaar und Kindern auch vergleichbare Lebensgemeinschaften und Alleinstehende. Voraussetzung ist genügend Wohnraum mit einem freien Zimmer, die Bereitschaft, sie in das Leben der Familie einzubeziehen sowie die notwendige Zeit. Eine besondere fachliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Familienpflege nutzt das individuelle Potential von ‘Familien’ zur Assistenz, Beheimatung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Das Team des Betreuten Wohnen in Familien prüft, ob eine Familie geeignet ist.