Wohnen und Betreuung in einer besonderen Wohnform
Die besondere Wohnform ist im neuen Eingliederungshilferecht der Begriff für die ehemalige stationäre Wohnhilfe (ganz früher auch „Wohnheim“). Hier gibt es in der Regel eine umfassende Versorgung aus Assistenzleistungen, Verpflegung und hauswirtschaftlichen Hilfen. Im neuen Eingliederungshilferecht sind Fach- und sogenannte existenzsichernde Leistungen getrennt. Die Fachleistungen sind alle Unterstützungs- und Assistenzleistungen: Das sind normalerweise alle Hilfen, die vom Personal der besonderen Wohnform geleistet werden. Existenzsichernde Leistungen sind Geldleistungen, die ein Mensch ohne oder mit nicht ausreichendem eigenen Einkommen benötigt, um damit seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das sind insbesondere die Grundsicherungsleistungen.
Um einen Platz in einer besonderen Wohnform zu nutzen, benötig der Mensch mit Beeinträchtigung über die Fachleistung einen Leistungsbescheid vom Träger der Eingliederungshilfe. In dem Wohn- und Betreuungsvertrag zu dem Platz sind alle Leistungen beschrieben, die in der besonderen Wohnform zum Tragen kommen. In der Regel handelt es sich hier um die Wohnraumkosten, ein Verpflegungsangebot und ggf. hauswirtschaftliche Zusatzleistungen (z.B. Wäscheservice). Diese Bestandteile zahlt der Mensch mit Beeinträchtigung aus seinem Geld, bzw. aus seinen existenzsichernden Leistungen (z.B. Grundsicherung).
Wie die Leistungsbestandteile in der besonderen Wohnform im Detail gestaltet sind und welche Wahlmöglichkeiten es gibt, klären Sie am besten in einem unverbindlichen Informationsgespräch.