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Eine leistungsberechtigte Person aus der Wohngruppe B33.

Leistungsberechtigte Personen

Die Angebote der LWL-Wohnverbünde richten sich an Personen, die leistungsberechtigt für Hilfen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuchs (Neuntes Buch, SGB IX) sind. Dies sind Menschen, die durch eine Beeinträchtigung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Und auch Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Träger der Eingliederungshilfe trifft die Entscheidungen, ob und in welchem Umfang ein Mensch Leistungen erhält. In Westfalen-Lippe ist der Träger das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.

Das neue Leistungsrecht zur sozialen Teilhabe etabliert sich gerade. Die Hilfen sollen dabei unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung erbracht werden. Die Bedürfnisse und die Wünsche des einzelnen Menschen sind maßgeblich. Eine Aufteilung von Angeboten für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, ist damit eigentlich überflüssig. Aus den langjährigen und umfassenden Erfahrungen lässt sich dennoch ableiten, das die LWL-Wohnverbünde vor allem Kompetenzen für Wohnhilfen und Betreuungsangebote für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, für Menschen mit einer chronischen Abhängigkeitserkrankung oder für Menschen mit einer schweren kognitiven Beeinträchtigung entwickelt haben.

Körperliche Pflegebedürftigkeit

Wenn es erforderlich ist, gehört in der besonderen Wohnform die Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege mit zum Leistungspaket. Assistenzleistungen mit pflegerischem Charakter werden unter der Verantwortung einer Pflegefachkraft erbracht. Auch wird die Hilfe darauf ausgerichtet die Selbstständigkeit wiederzugewinnen oder zu erhalten.

Menschen die in einer eigenen Wohnung leben erhalten bei pflegerischem Bedarfen – wie alle Menschen – Hilfe von ambulanten Pflegediensten oder ggf. auch Angehörigen.